Unterstützung im Alter
Für Kostenbewusste haben wir die Möglichkeit geschaffen Ihren Preis gering zu halten.
Um unseren Basispreis so gering wie möglich zu gestalten haben wir unseren Basisstundenverrechnungssatz auf das Minimum gekürzt.
Wir sind auch bei dem Land Niedersachsen und den Pflegekassen gelistet . Somit haben wir die Voraussetzung zur Erstattung der Kosten unserer Dienstleistung „Unterstützung im Alltag“ bei allen Pflegegraden .
Wenn Sie also einen Anspruch besitzen können Sie bis zu 125 € monatlich von den Kosten unserer Dienstleistungen erstattet bekommen.
Steuervorteil nutzen
Vorteile vom Finanzamt:
Haben Sie einen selbständigen Dienstleister beauftragt, können Sie hierfür 20% der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Das gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen.
Materialkosten wirken nicht steuermindernd.
Mit uns finden Sie die passende Haushaltsfee für die unterschiedlichsten Tätigkeiten im Haushalt: regelmäßige Reinigung, Fensterputzen oder unterschwellige Dienstleistungen bei den Pflegegraden.